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Die politische Macht in Ägypten
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Ägypten ist seit 1953 eine Präsidialrepublik; es gilt die am 11. September 1971 in Kraft getretene und seither mehrmals geänderte Verfassung. Laut der Verfassung ist Ägypten eine Republik mit dem Islam als Staatsreligion; jeder Bezug auf den Sozialismus, der in der Verfassung ursprünglich eine wichtige Rolle spielte, wurde 2007 aus der Verfassung gestrichen.

Staatsoberhaupt ist der Präsident, der seit 2005 für sechs Jahre direkt vom Volk gewählt wird; bis dahin wurde er von der Volksversammlung nominiert und von der Bevölkerung per Referendum bestätigt. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und überwacht deren Ausführung. Er ernennt und entlässt die Regierung und kann die Volksversammlung auflösen. Der Präsident hat zudem das Recht, mit Billigung der Volksversammlung den Krieg zu erklären, Verträge zu ratifizieren, Begnadigungen auszusprechen und Volksentscheide auszuschreiben. Daneben ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

Das ägyptische Parlament, die Volksversammlung, setzt sich aus 454 Mitgliedern zusammen; 444 von ihnen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, zehn weitere werden vom Präsidenten ernannt. Bei der Hälfte der Abgeordneten muss es sich um Arbeiter und Bauern handeln, daneben ist ein bestimmter Prozentsatz der Sitze Frauen vorbehalten. Zu den Vollmachten der Volksversammlung gehören die Genehmigung des Haushalts, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen sowie die Billigung von Regierungsprogrammen. Das Parlament kann auch dem Kabinett oder einzelnen Kabinettsmitgliedern das Vertrauen entziehen. Der Volksversammlung steht als beratendes Organ die Schura zur Seite. Sie umfasst 210 Mitglieder, von denen ein Drittel vom Staatspräsidenten ernannt wird; die Übrigen werden jeweils für drei Jahre gewählt. In Ägypten besteht für Bürger ab dem 18. Lebensjahr Wahlpflicht.

Das Rechtssystem Ägyptens basiert sowohl auf Elementen der islamischen Scharia als auch des englischen und französischen Rechts. Die Gerichte sind in mehrere Kategorien aufgeteilt: Höchste juristische Instanz ist der Oberste Gerichtshof. Über Verfassungsfragen entscheidet ein Verfassungsgericht. Der Kassationshof ist das höchste Gericht bei Straf- und Zivilverfahren; er setzt sich aus dem Präsidenten, 41 Vizepräsidenten und 92 Richtern zusammen. Unterhalb des Kassationshofes gibt es sieben Appellationshöfe, die ihren Sitz in den wichtigsten Provinzen haben. Auf Provinz- und auf Kreisebene existieren weitere Gerichte für Straf- und Zivilsachen. Daneben gibt es Sonder- und Militärgerichte.

Ägypten gliedert sich in 27 Provinzen, die jeweils von einem vom Präsidenten ernannten Gouverneur regiert werden. Den Gouverneuren stehen Provinzversammlungen zur Seite, deren Mitglieder größtenteils gewählt werden. Der starke Zentralismus in Ägypten soll zugunsten einer größeren Selbstverwaltung auf regionaler Ebene abgebaut werden.

Von 1961 bis 1977 war die Arabische Sozialistische Union (ASU) die einzige zugelassene politische Partei. Nach der Einführung des Mehrparteiensystems 1977 wurde die ASU aufgelöst. Als Nachfolgeorganisation und Volksversammlung sowie Schura beherrschende Partei etablierte sich die Nationaldemokratische Partei (NDP). Zu den weiteren politischen Parteien gehören die (nominell verbotene) islamistische Muslimbruderschaft, der Wafd und die linksgerichtete Sozialistische Partei der Arbeit.

In Ägypten besteht für Männer zwischen dem 18. und dem 30. Lebensjahr eine dreijährige Wehrpflicht. Die Gesamtstärke der Streitkräfte beträgt etwa 468 500 Soldaten (2004). Das Heer umfasst circa 340 000, die Marine rund 18 500, die Luftwaffe etwa 30 000 und die Luftabwehr etwa 80 000 Soldaten. Die Stärke der Reservearmee beträgt etwa 300 000 Soldaten. Während des Golfkrieges 1991 unterstützte Ägypten die Alliierten mit Truppen.

"Ägypten," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009
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Hosni Mubarak
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