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Die gerichtliche Macht in China
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Die chinesische Tradition der Rechtsprechung unterscheidet sich beträchtlich von der westlicher Nationen. Die bürgerliche Ordnung wurde in der Geschichte durch die Verantwortlichkeit der Familie, der Nachbarschaft oder der Gemeinde aufrechterhalten. Allgemein ausgedrückt hat die chinesische Gerichtsbarkeit meist versucht, den Kontext eines Individualverbrechens zu verstehen, um die Ursachen zu beseitigen. Die Entwicklung eines formalen juristischen Systems lag ihr eher fern. Mit der Verfassung aus dem Jahr 1978 unternahm China jedoch große Anstrengungen, das System der Rechtsprechung und die Gesetze den westlichen Modellen anzugleichen. Die Verfassung von 1982 garantiert das Recht auf eine Verteidigung. Das chinesische Rechtssystem besteht aus drei Komponenten: einem System von Gerichtshöfen, einer öffentlichen Sicherheitsabteilung oder der Polizei und der öffentlichen Strafverfolgungsbehörde. Das höchste Organ der Judikative ist der Oberste Volksgerichtshof. Dieser wacht über die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze des Ministerrats. In allen Provinzen und Gemeinden befinden sich Büros dieser drei judikativen Einrichtungen. Die Polizei hat ihre Reviere auf die einzelnen Stadtviertel verteilt.

Ein weiterer Grund für die Bemühungen Chinas, ein formaleres juristisches Netzwerk zu entwickeln, liegt darin begründet, dass die Kommunistische Partei in vielen, schwereren zivilen Strafverfahren als Vermittler dienen musste. Durch diese Rolle hat die Partei bei der Bewältigung täglicher Routineangelegenheiten in der chinesischen Gesellschaft eine wichtige Funktion erhalten. Die Lösung von nachbarschaftlichen Konflikten, Scheidungen, Familienstreitigkeiten und kleineren Diebstählen wurde durch diese übergeordnete Vermittlung besonders stark beeinflusst. Der lokale Parteisekretär war in diesen Fällen meist in der Position des Vermittlers. Gelegentliche öffentliche Gerichtsverhandlungen trafen auf starkes Interesse.

Die lokale Regierungsstruktur in China ist auf drei Ebenen organisiert: Provinzen, Bezirke und Städte bzw. Dörfer. Die erste Ebene untersteht direkt der Zentralregierung; sie besteht aus 23 Provinzen (darunter auch Taiwan), fünf autonomen Regionen und den vier direkt regierten Städten Peking, Shanghai, Tientsin und Chongqing. Auf der zweiten Ebene sind die Präfekturen, Bezirke und Gemeinden angesiedelt und auf der dritten Ebene Gemeinden, Städte und Dörfer. Auf jeder dieser Ebenen sind auch spezielle autonome Verwaltungseinheiten eingerichtet, sofern das betreffende Gebiet überwiegend von nichtchinesischen Minderheiten bewohnt ist.

Ab Ende der fünfziger Jahre bis in die siebziger Jahre hinein wurde in den meisten Regionen die Verwaltung der Städte und Dörfer durch Kommunen ersetzt, welche als administrative Basiseinheiten dienen. Die Kommunen waren wiederum in Produktionsbrigaden unterteilt. 1985 wurde ein fünfjähriger Plan abgeschlossen, der den Abbau von 56 000 ländlichen Kommunen zum Ziel hatte.

Obwohl jede Verwaltungsebene der darüber liegenden Ebene rechenschaftspflichtig ist, wurde den kleinen lokalen Einheiten von jeher große Eigenverantwortlichkeit zugesprochen. Das war mit ein Grund für den Erfolg der chinesischen Kommunisten. Die Regierung investierte beträchtliche Energien, um diese Lokalregierungen als Diskussionsforum zu etablieren und eine von unten nach oben durchgängige Basisstruktur zu erhalten.

"China," Microsoft® Encarta

chinesischer Präsident
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