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Die politische Macht von Jordanien
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Nach der Verfassung von 1952, die seither mehrmals geändert wurde, ist Jordanien eine konstitutionelle Monarchie.

Der König ist Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Regierungschef. Er ernennt den Ministerpräsidenten und die Minister. Ferner ernennt der König die 40 Mitglieder des Senats und die Richter.

Das Abgeordnetenhaus umfasst 110 für eine Amtszeit von vier Jahren gewählte Mitglieder; neun Sitze sind für Christen, drei für Tscherkessen und sechs für Frauen reserviert. Die 40 Mitglieder des Senats werden für einen Zeitraum von vier bzw. acht Jahren ernannt.

Jordanien hat, wie viele arabische Länder, eine zivile und eine religiöse Gerichtsbarkeit. Magistratsgerichte (Amtsgerichte), die niedrigste Instanz im zivilen System, entscheiden strafrechtliche und zivile Angelegenheiten; schwerwiegendere Fälle gehen an Gerichte erster Instanz. Entscheidungen dieser Gerichte können von Berufungsgerichten (Appellationsgerichten) überprüft werden. Der Oberste Gerichtshof oder Kassationsgerichtshof bearbeitet Berufungsverfahren und Fälle, die die Staatssicherheit gefährden.

Scharia-Gerichtshöfe (muslimische Gerichtshöfe) entscheiden u. a. über Heirats- und Scheidungsangelegenheiten. Nichtmuslimische Minderheiten haben eigene Kammern für das Personenstandswesen. Die Nomaden besitzen Stammesgerichte.

Jordanien gliedert sich in zwölf Gouvernements, an deren Spitze jeweils ein vom König ernannter Gouverneur steht.

Die Armee umfasst 85 000 Soldaten, die Luftwaffe zählt 15 000 und die Marine 500 Mann.

Jordanien," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009
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König von Jordanien
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