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Die politische Macht Polens
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Am 25. Mai 1997 trat durch ein Referendum eine neue Verfassung in Kraft, die am 2. April 1997 verabschiedet worden war. Die zuvor gültige provisorische Verfassung vom 29. Dezember 1993 basierte noch auf der Fassung aus der kommunistischen Ära vom 22. Juli 1952 und markiert den Wandel von einer sozialistischen Volksrepublik zu einer parlamentarischen Republik mit sozialer Marktwirtschaft. Die Reformen von 1989 schafften das kommunistische Regime ab und führten demokratische Prinzipien ein.

Staatsoberhaupt ist der Präsident, der für eine Regierungszeit von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt wird und einmal wiedergewählt werden darf (die ersten Präsidentschaftswahlen fanden 1990 statt). Er bildet zusammen mit dem Ministerrat (Regierung) unter Führung des Ministerpräsidenten die Exekutive. Der Präsident kann unter bestimmten Bedingungen das Parlament auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten ernannt, muss aber vom Parlament bestätigt werden.

Die Gesetzgebung liegt bei einem Zweikammerparlament, bestehend aus dem Sejm (Unterhaus) mit 460 Abgeordneten, der die oberste legislative Instanz bildet, und dem Senat (Oberhaus) mit 100 Mitgliedern, der die Regionsvertreter versammelt und an der Gesetzgebung mitwirkt.

Beide Kammern bilden zusammen die Nationalversammlung. Die Wahlperiode liegt für beide Häuser bei vier Jahren. Bei den (vorgezogenen) Wahlen vom September 1993 galten erstmals Bestimmungen für bestimmte Mindeststimmzahlen; um im Parlament vertreten zu sein, muss eine Einzelpartei eine Fünfprozenthürde überwinden, Wahlbündnisse müssen mindestens 8 Prozent der Stimmen erreichen. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr.

Nach einer grundlegenden Reform des Gerichtswesens im Dezember 1989 obliegt die Rechtsprechung dem Obersten Gerichtshof, den Gerichten der Wojwodschaften (erste und zweite Instanz bei allen Zivil- und Strafsachen) sowie weiteren Gerichten. Die Aufsicht für alle nachgeordneten Gerichte liegt beim Obersten Gerichtshof. Daneben gibt es eine Verwaltungs- und eine Verfassungsgerichtsbarkeit.

Lech Kaczyński

Lech Kaczyński

"Polen," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009
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