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Die politischen Institutionen von Kuba
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Gemäß der Verfassung von 1976 (mit Änderungen von 1992) ist Kuba ein sozialistischer Staat mit Einparteiensystem. Die Führungsrolle der Kommunistischen Partei Kubas (Partido Comunista de Cuba; PCC) ist in der Verfassung verankert.

Staatsoberhaupt und Regierungschef ist der Vorsitzende des Staatsrates (Consejo de Estado) und des Ministerrates; er ist zugleich Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates sowie Oberbefehlshaber der Streitkräfte und mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet.

Oberstes Legislativorgan ist der Volkskongress (Asamblea Nacional del Poder Popular), dessen 601 Mitglieder für fünf Jahre durch direkte, allgemeine Wahlen bestimmt werden. Der regulär zweimal pro Jahr zusammentretende Volkskongress wählt den 31-köpfigen Staatsrat, das oberste Repräsentativorgan des Landes, sowie auf Vorschlag des Staatsoberhauptes den Ministerrat.

Die Judikative liegt auf landesweiter Ebene beim Obersten Volksgerichtshof. Auf Provinz- und Regionalebene gibt es Provinz- und Kommunalgerichte. Für Straftaten gegen den Staat werden Revolutionstribunale einberufen.

Kuba ist in 169 Kommunen und 14 Provinzen gegliedert. Die Isla de la Juventud bildet ein Sonderverwaltungsgebiet und ist der Zentralregierung direkt unterstellt.

Die kubanische Armee besteht aus rund 49 000 Soldaten (2004). Sie wurde größtenteils durch die Sowjetunion ausgerüstet. Der Marine gehören rund 3 000 und der Luftwaffe circa 8 000 Soldaten an. Kuba unterhält außerdem eine bewaffnete Bürgerwehr, der rund 1,3 Millionen Männer und Frauen angehören. Während der

Fidel Castro

Fidel Castro

siebziger und achtziger Jahre waren kubanische Truppen in verschiedenen afrikanischen Staaten militärisch engagiert. Kuba," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009
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