Die politischen Institutionen in Malaysia
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Fotografien Malaysia |
Malaysia besteht aus 13 Bundesstaaten und ist eine föderative Wahlmonarchie, die auf der Verfassung von 1957 beruht. Durch die Änderungen von 1974 und 1984 wurden Kuala Lumpur und Labuan zu Bundesterritorien. Das Staatsoberhaupt ist der Monarch, den die erblichen Herrscher aus neun der 13 föderativen Bundesstaaten für die Dauer von fünf Jahren wählen. Exekutive und Legislative obliegen dem Monarchen, wobei Parlament und Kabinett Rat gebende Funktion haben. Die erblichen Herrscher bilden zusammen mit den ernannten Führern der vier anderen Staaten die Konferenz der Fürsten, die bei Fragen zu innerstaatlichen Grenzen hinzugezogen werden und allen Änderungen zustimmen müssen. Das Gleiche gilt bei Verfassungsänderungen sowie konföderativen Veränderungen. |
Exekutivorgan ist das Kabinett, das vom Premierminister geführt wird. Der Premierminister und die Kabinettsmitglieder werden vom Monarchen ernannt und sind dem Parlament verantwortlich. |
Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Repräsentantenhaus (Dewan Rakyat) mit 219 Mitgliedern und dem Senat (Dewan Negara) mit 70 Mitgliedern. Durch allgemeine Wahlen werden die Mitglieder des Repräsentantenhauses für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit der Senatoren, die mindestens 30 Jahre alt sein müssen, beträgt sechs Jahre. Die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten wählen je zwei Senatoren, die übrigen werden vom Staatsoberhaupt ernannt. Das Repräsentantenhaus ist die oberste gesetzgebende Körperschaft, der Senat hat in der Gesetzgebung nur ein aufschiebendes Vetorecht. Die elf Bundesstaaten der Malaccahalbinsel sind Johor, Kedah, Kelantan, Melaka, Negeri Sembilan, Pahang, Perak, Perlis, Pinang, Selangor und Terengganu. |
Vor der Gründung der Föderation Malaysia durch den Zusammenschluss mit Singapur, Sarawak und Sabah (1963) bildeten diese Staaten den Malaiischen Bund. |
Alle Staaten mit Ausnahme von Melaka, Pinang, Sabah und Sarawak werden von erblichen Herrschern regiert, die bis auf den Herrscher von Perlis (ein Radscha) und Negeri Sembilan (der Yang di-Pertuan Besar) Sultane sind. Thronfolger ist immer der erstgeborene Sohn des jeweiligen Herrschers. In Negeri Sembilan wird der Thronfolger aus der Gruppe der Söhne des Herrschers gewählt und in Perak regieren drei königliche Familien abwechselnd. Die Herrscher von Melaka, Pinang, Sabah und Sarawak werden für einen Zeitraum von vier Jahren vom Monarchen ernannt. Sie haben keine religiösen Ämter und nehmen nicht an der Wahl des Monarchen teil, ansonsten haben sie die gleiche Macht wie die erblichen Herrscher. |
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Regierungspartei UMNO. Encarta |
Die Exekutive liegt in den Händen des Kabinetts und der Ministerräte der Bundesstaaten, an deren Spitze der Premierminister steht. Alle Bundesstaaten haben ein Einkammerparlament, das in seiner Größe recht unterschiedlich ist (14 Sitze in Perlis, 56 in Sarawak). Die Mitglieder der einzelnen Parlamente werden für eine fünfjährige Amtsperiode direkt gewählt, in Sabah werden zusätzlich sechs weitere Mitglieder ernannt. Verwaltungstechnisch sind die 13 Bundesstaaten in 130 Distrikte aufgeteilt, die von einem District Officer geleitet werden. Unterhalb dieser Ebene ist die Verwaltung in Orts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen gegliedert. Malaysia," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2009 http://de.encarta.msn.com © 1997-2009 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
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