Bundeskanzlerin Merkel : Reformen im Inneren
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Fotografien Deutschland |
Die Regierung der großen Koalition setzte im Wesentlichen und ohne große Akzentverschiebungen die Politik ihrer rotgrünen Vorgängerin fort, denn die großen Herausforderungen, etwa der Kampf gegen eine weiterhin hohe Arbeitslosigkeit, waren dieselben geblieben. Auf dem Arbeitsmarkt zeichnete sich ein Aufschwung ab; so sank die Arbeitslosenquote von mehr als 11 Prozent 2005 auf 10,8 Prozent 2006 und 9 Prozent 2007. Diese positive Entwicklung war teils auf die Arbeitsmarktreformen der Vorgängerregierung zurückzuführen, teils auf einen relativ stabilen konjunkturellen Aufschwung, für den ebenfalls bereits die Regierung Schröder die Grundlagen geschaffen hatte. Allerdings erwiesen sich die Arbeitsmarktreformen (die Hartz-Reformen) bei einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit in Teilen als mangelhaft, d. h., sie verfehlten in Teilen ihr Ziel, zum Abbau von Arbeitslosigkeit beizutragen, wie etwa die Personal-Service-Agenturen oder die Ein-Euro-Jobs. Letztere brachten zwar Hunderttausende wieder in Beschäftigung, jedoch nicht in längerfristige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Da es erheblich mehr Arbeitslosengeld-II-Berechtigte gab als bei dessen Einführung erwartet und sich somit eine gewaltige Finanzierungslücke auftat, wurde 2006 eine ganze Reihe von Leistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II gekürzt. |
Wie die Arbeitsmarktpolitik hatte auch die Finanz- und Wirtschaftspolitik positive Zahlen zu vermelden: Das Wirtschaftswachstum betrug 2006 2,7 Prozent; die Einnahmen des Staates übertrafen die Erwartungen bei weitem, so dass sich auch die Defizitquote auf 1,7 Prozent des BIP reduzierte, womit Deutschland zum ersten Mal seit fünf Jahren wieder das Defizitkriterium des Eurostabilitätspaktes erfüllte. |
Für 2007 wurde sogar mit einer Defizitquote von nur noch 1,2 Prozent des BIP gerechnet, was nicht zuletzt der Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent geschuldet war (der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent blieb bestehen). Das Wirtschaftswachstum betrug 2007 allerdings nur noch 2,4 Prozent. Die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung werden zu zwei Dritteln für die Haushaltssanierung verwendet; das restliche Drittel dient zur Senkung der Lohnnebenkosten und fließt in die Arbeitslosenversicherung, wodurch die Beiträge um 2 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent gesenkt werden konnten. Die Mehrwertsteuererhöhung war die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 2008 wurde eine weitreichende Unternehmenssteuerreform beschlossen, die für Kapitalgesellschaften eine Senkung der Steuerlast von etwa 39 Prozent auf unter 30 Prozent vorsieht. |
Diese Reform soll verhindern, dass Arbeitsplätze und Investitionen aus Kostengründen ins Ausland abwandern. |
Um dem demographischen Wandel – dem Älterwerden der Gesellschaft bei gleichzeitigem Geburtenrückgang – gerecht zu werden, leitete die Regierung Merkel Reformen in der Familien- und in der Rentenpolitik ein. In der Rentenpolitik wird u. a. das reguläre Renteneintrittsalter bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, und zum 1. Januar 2007 wurde der Rentenversicherungsbeitrag auf 19,9 Prozent erhöht; gleichzeitig wurde versichert, dass der Beitragssatz in den folgenden Jahren nicht über 20 Prozent steigen werde. Des Weiteren wurde die staatlich geförderte „Riester-Rente” ausgebaut, und schließlich wurden Rentenerhöhungen beschlossen: ab Juli 2007 um 0,54 Prozentpunkte – die erste, allerdings minimale Rentenerhöhung seit drei Jahren – und ab Juli 2008 außerplanmäßig um 1,1 Prozentpunkte. Die Rentenerhöhung von 2008 stieß wegen der zu erwartenden Kosten, die zu Lasten der jungen Generation gingen, die die Kosten zu begleichen hat, auf scharfe Kritik, und sie wurde als Wahlgeschenk an die zunehmende und nicht zu übergehende Zahl der Rentner gewertet. |
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Franz Müntefering |
Die Familienpolitik zielte in erster Linie auf die Förderung berufstätiger Eltern ab. So können etwa berufstätige Paare seit 2006 Betreuungskosten bis zu einer Höhe von 4 000 Euro pro Jahr und Kind (bis 14 Jahre) von der Steuer absetzen. Um berufstätigen Paaren überhaupt die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern, wurde – nach langen, kontroversen Diskussionen – zum 1. Januar 2007 das Elterngeld eingeführt. Kritisiert wurde an dem Elterngeld, dass es vor allem Wenigverdienende und Arbeitslose schlechter stellt als das bis dahin gezahlte Erziehungsgeld; außerdem wurde bemängelt, dass bei weitem nicht genügend Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder zur Verfügung stünden, wenn die betreuenden Elternteile nach Auslaufen des Elterngeldes in die Berufstätigkeit zurückkehren wollten. Um diesem Problem entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung, bis 2013 die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von rund 285 000 auf 750 000 aufzustocken. |
Der notwendige und erwartete Durchbruch in der Gesundheitspolitik gelang wie der Vorgängerregierung auch der Regierung Merkel nicht, u. a. weil die Vorstellungen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD zu weit auseinanderlagen. Erst im Sommer 2006 kam eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern über die Eckpunkte einer Gesundheitsreform zustande, und zum 1. April 2007 trat ein erster Teil der Reform in Kraft. |
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Dieses Reformpaket zielte vor allem auf eine Förderung des Wettbewerbs unter den Krankenkassen ab (u. a. durch differenziertere Tarife und Angebote), um deren Leistungen zu verbessern und die Kosten zu senken, und es erweiterte auch das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Dass diese Reform die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems sichert, wird jedoch von vielen Seiten bezweifelt. Umstritten ist auch der so genannte Gesundheitsfonds, der 2009 – deutlich später als ursprünglich geplant – eingeführt werden soll. Der Gesundheitsfonds speist sich aus den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen sowie aus Steuern und leitet diese Mittel dann an die Krankenkassen in Form einer Grundpauschale pro Versicherten weiter; reicht den Kassen dies nicht aus, können sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Ein weiteres umfangreiches, bereits mehrere Jahre lang diskutiertes Reformprojekt war die zum 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform; sie war die größte Reform des Grundgesetzes seit seinem In-Kraft-Treten 1949. |
Olaf Scholz |
Durch diesen ersten Teil der Föderalismusreform – ein zweiter zur Neuregelung der Finanzbeziehungen soll folgen – wurden vor allem die Kompetenzen von Bund und Ländern entflochten und zum Teil neu zugeordnet. So wurde u. a., um die Gesetzgebungsprozesse zu beschleunigen, die Zustimmungsbedürftigkeit der Gesetze neu geregelt, so dass nun nur noch etwa 40 Prozent der Gesetze seitens des Bundesrats zustimmungspflichtig sind statt bis dahin 60 Prozent. Erstmals wurden durch die Föderalismusreform auch Bund und Länder gemeinsam zur Haushaltsdisziplin verpflichtet. Deutschland," Microsoft® Encarta |
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